Strafverfolgung, Ermittlungsleitung und Anklageerhebung im öffentlichen Interesse.
Strafanzeige erstattenDie Staatsanwaltschaft prüft Strafanzeigen, bewertet Ermittlungsakten und entscheidet über die Einleitung strafrechtlicher Maßnahmen. Sie arbeitet eng mit Polizei und Ermittlungsbehörden zusammen.
Strafverfahren, Ermittlungsleitung, Anklageerhebung und Verfahrensprüfung.
Bewertung von Strafanzeigen und Beweislage.
Koordination mit Polizei und zuständigen Behörden.
Vertretung des öffentlichen Interesses im Verfahren.
Nutzen Sie das DOJ-Serviceportal zur strukturierten Einreichung einer Strafanzeige.
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